von pusztapunk » 16.09.20 23:10
Zurück zum Anfang: Der § 4 der geltenden Berliner Corona-Dingsbumsverordnung trifft auf ein Fußballspiel nicht zu. Es geht dort um "Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes" - das sind Kundgebungen und Demonstrationen, keinesfalls aber Fußballspiele. Das für uns zutreffende steht einen Paragrafen weiter (§ 5 Abs. 8).
Alles was in und um TeBe passiert wird im Lila Kanal abgesprochen und alles kommt auch so, wie es dort steht. Rainer L., Auskenner