
Verlinkung auf TeBe.de
Re: Verlinkung auf TeBe.de
Es ist mal wieder soweit....auf TeBe.de ist die Lila Weisse Netzwelt verschwunden...hatten wir bei Weinkauff auch schon mal glaube ich.... 

Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)