der grund für die lizenzverweigerung war, dass die Göttinger Gruppe lediglich eine Bankbürgschaft der eigenen (kleinen) Bank und nicht -wie vom DFB gefordert - von einer unabhängigen Bank vorlegte und dann nicht auf dem Verbandswege sondern im ordentlichen Rechtswege gegen die Entscheidung prozessierte
eine elegante abgangsmöglichkeit für die "Abzockgruppe"