Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
und wie die mainstream sind das sind ja noch nicht mal die "profi" t.k. figuren mit denen irgendwer irgendwas könnte, sondern diese consumer dinger für die leute mit dem spielfeld zum ausrollen. so sieht sowas richtig aus, dann klappts auch mit dem gezielten schuss:
davon ne weibliche version und ich bin im boot.
mit freundlichen grüßen,
herr klugscheiss
"In den letzten Jahren gab es sehr viele Sponsoren die sich wg. der Rothersgruppierungen von Verein wieder abgewendet haben."
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)