TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
Re: TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
Wäre ein Wiedeholungsspiel ein mögliches Szenario?
Re: TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
Spannend.jensolito hat geschrieben:Es geht offenbar um den fristgerechten Nachweis der Zahlung der Soziaversicherungsbeiträge für 9 Spieler... der vor dem Spiel nicht vorlag. Süd geht ggf. auch vors DFB-Sportgericht.
Ärgerlich. Abwarten, Tee trinken.
Ist es das? § 22 Spielordnung:
"Vertragsspieler ist, wer das Fuflballspiel mit vertraglicher Bindung gegen Entgelt von wenigstens 250,00 €
monatlich ausübt und sich im Vertrag verpflichtet hat, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Abgaben für die gesamte Laufzeit des Vertrages abführen zu lassen sowie die Erfüllung dieser Verpflichtungen
zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn, durch
den Verein nachweist oder zumindest glaubhaft macht"
Vertragsbeginn 01.07.15 plus drei Monate. Das war das Brandenburg-Spiel.
Da stellen sich für mich noch mehr Fragen. Bitte sagt mir, dass wir als unerfahrener Aufsteiger einfach nicht daran gedacht haben, dass die Nachweise einzureichen sind. Die Alternative wäre ekelig.
Re: TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
Mir gefällt die Funkstille dazu von der Seite unseres Vereins nicht.
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Re: TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
so ein käse
ich glaube ich brauche dir nichts erklären was ultra heißt ich gehe schon zum fussball da warst du noch auf der seerose
Re: TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
Das Spiel war am Samstag , dem 3.Oktober. Am 1.10. begann das neue Quartal. Zu Beginn des jeweiligen Quartals muss der Nachweis bzgl. der gezahlten Beiträge beim Verband vorliegen, was offenbar bei 9 Spielern nicht rechtzeitig der Fall war.McGeiz hat geschrieben:Spannend.jensolito hat geschrieben:Es geht offenbar um den fristgerechten Nachweis der Zahlung der Soziaversicherungsbeiträge für 9 Spieler... der vor dem Spiel nicht vorlag. Süd geht ggf. auch vors DFB-Sportgericht.
Ärgerlich. Abwarten, Tee trinken.
Ist es das? § 22 Spielordnung:
"Vertragsspieler ist, wer das Fuflballspiel mit vertraglicher Bindung gegen Entgelt von wenigstens 250,00 €
monatlich ausübt und sich im Vertrag verpflichtet hat, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Abgaben für die gesamte Laufzeit des Vertrages abführen zu lassen sowie die Erfüllung dieser Verpflichtungen
zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn, durch
den Verein nachweist oder zumindest glaubhaft macht"
Vertragsbeginn 01.07.15 plus drei Monate. Das war das Brandenburg-Spiel.
Da stellen sich für mich noch mehr Fragen. Bitte sagt mir, dass wir als unerfahrener Aufsteiger einfach nicht daran gedacht haben, dass die Nachweise einzureichen sind. Die Alternative wäre ekelig.
Wenn das bisher alles immer fristgerecht erfolgte (Zahlung + entsprechender Nachweis), kann der Verband natürlich eine Ahndung mittels einer Geldstrafe als ausreichend und angemessen erachten.
Wir wissen nicht, warum das nicht rechtzeitig geklappt hat, Post kann aber durchaus mal hängen bleiben. Nicht gut, kann aber passieren.
Ggf. war es das, die Schritte des Gegners können wir sowieso nicht beeinflussen.
Die Spieler waren aus o.g. Gründen am Spieltag gesperrt ("nicht frei geschaltet") ?!? Zu den entsprechenden Regularien können bestimmt Spielordnungsspezialisten was sagen.
Das Süd diesbezüglich alles versucht ist normal, - unabhängig vom Tabellenplatz, würden wir ggf. auch tun.
Hoffe, dass das bald geklärt ist.
Zuletzt geändert von jensolito am 10.11.15 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
Re: TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
Ganz ohne Witz: Bei mir - gleiche Postleitzahl wie TeBe - ist Postnotstandsgebiet. Das war bereits der Mottenpost und dem Tagespiegel Enthüllungsstories wert.
"TeBe or not to be" (W. Shakespeare)
Re: TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
vielleicht gibt es auch gar nichts zu vermelden, hier mit Halb-, Viertel- und noch weniger Wissen herumzumutmaßen hilft niemandenMärker hat geschrieben:Mir gefällt die Funkstille dazu von der Seite unseres Vereins nicht.
Re: TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
Und was sollte man deiner Meinung nach sonst so im Forum diskutieren, die amtlichen Stellungnahmen auf der Vereinsseite?
Re: TeBe zu 750 € Strafe verurteilt.
schomann hat geschrieben:Und was sollte man deiner Meinung nach sonst so im Forum diskutieren, die amtlichen Stellungnahmen auf der Vereinsseite?
Zuletzt geändert von Mc.Lilalaune am 10.11.15 20:54, insgesamt 2-mal geändert.