Mitgliederversammlung 14.10.2023

Rund um unsere Fußballheldys und die TeBe-Fanszene
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sebastian
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von sebastian »

Was für Satzungsänderungen sind denn genau geplant? Wird man da als Mitglied noch genauer informiert? Es sollte doch möglich sein, daß man mit der Ladung oder über die Homepage zunindest über den groben Gegenstand der Satzungsänderung informiert wird. Ansonsten ist das anfechtbar.

Und was genau soll eigentlich der TOP "Entscheidung über Anträge zur Satzungsänderung" heißen?
"Da sieht man ja auch von dieser sequentiellen Gruppe, welches Geistes Mutters Kind sie sind." (Jems R., Sprachwissenschaftler)
Gnurpsnewoel
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von Gnurpsnewoel »

sebastian hat geschrieben: 29.09.23 12:09 Was für Satzungsänderungen sind denn genau geplant? Wird man da als Mitglied noch genauer informiert? Es sollte doch möglich sein, daß man mit der Ladung oder über die Homepage zunindest über den groben Gegenstand der Satzungsänderung informiert wird. Ansonsten ist das anfechtbar.
Das ist nicht anfechtbar. Es genügt, Satzungsänderungen anzukündigen. Laut unserer Satzung müssen Beschlussfassungsanträge erst eine Woche vorher bekannt gegeben werden. Das kann schriftlich geschehen oder durch Auslegung in der Geschäftsstelle.
sebastian hat geschrieben: 29.09.23 12:09 Und was genau soll eigentlich der TOP "Entscheidung über Anträge zur Satzungsänderung" heißen?
Dass über Satzungsänderungsanträge abgestimmt werden wird, die bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung vom Vorstand bekannt zu geben sind.
sebastian
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von sebastian »

Also wird jetzt über Satzungsänderungen abgestimmt oder nicht? Und es ist allgemeine Meinung, daß allein die Angabe des TOP "Satzungsänderung" in der Einladung zur MV ohne nähere Erläuterung, was geändert werden soll, nicht reicht.
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osterhase
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von osterhase »

Ich gehe davon aus, dass es einen überarbeiteten Entwurf der Vorlage zur letzten MV geben wird. Die Absicherung gegen eine Übernahme der kompletten Vereinspolitik durch windige und mit Geldversprechen winkende Herren steht nach wie vor auf der TOP. Und Kinder- und Jugendschutz ebenso. Aber der Versand der Synopse eine Woche vorweg wäre hilfreich, damit es nicht nur eine Glaubensentscheidung wird.
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sebastian
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von sebastian »

Die MV ist in 10 Tagen und keiner weiß, über was abgestimmt werden soll? Typisch TeBe...
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klj
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von klj »

Wenn ich es dem "Fantreffen"-Thread richtig entnehme, dann ist doch heute Abend Gelegenheit dazu, sich über die geplante Satzungsänderung zu informieren und mit darüber zu diskutieren. Vielleicht sollten die Ergebnisse dann noch einmal hier veröffentlicht oder per email herumgeschickt werden, damit TBAF-Mitglieder wissen, worum es geht und dementsprechend dafür oder dagegen abstimmen können.
Gnurpsnewoel
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von Gnurpsnewoel »

sebastian hat geschrieben: 03.10.23 23:42 Also wird jetzt über Satzungsänderungen abgestimmt oder nicht?
Ja.
sebastian hat geschrieben: 03.10.23 23:42Und es ist allgemeine Meinung, daß allein die Angabe des TOP "Satzungsänderung" in der Einladung zur MV ohne nähere Erläuterung, was geändert werden soll, nicht reicht.
Allgemein stimmt das. Das Ziel ist, dass alle Mitglieder rechtzeitig entscheiden können, ob es ihnen wichtig genug ist, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Ich hatte bei deinem ersten Posting deswegen nochmal nachgelesen in einem Vereinsrechtskommentar. Es stimmt nur nicht im konkreten Fall. Denn unsere Satzung regelt abweichend von der allgemeinen Rechtslage ein anderes Verfahren, was wiederum allgemein möglich ist. Es gilt daher das konkrete Verfahren der TeBe-Satzung und keine allgemeine Rechtslage. Es besagt: (1) Es gibt eine Einladung. (2) In Folge dessen können Anträge zur Beschlussfassung noch eingereicht werden. (3) Diese werden rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung verschickt. - Und genau so wird es gemacht.

Nicht daran ist problematisch. Sehr viele Vereine haben zweistufige Einladungsverfahren. Und du kannst es dir ebend so vorstellen: Die Einladung ist erst vollständig erfolgt, wenn auch die Anträge vorliegen. Wir können uns also angucken, ob die Anträge rechtzeitig, also eine Woche vor der Mitgliederversammlung, vorliegen. Sofern das der Fall ist, handelt es sich um eine gültige Einladung.
Gnurpsnewoel
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von Gnurpsnewoel »

sebastian hat geschrieben: 04.10.23 11:24 Die MV ist in 10 Tagen und keiner weiß, über was abgestimmt werden soll? Typisch TeBe...
Typisch TeBe ist, wenn, wie es in der Vereinssatzung vorgesehen ist, die Anträge bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung an alle Mitglieder versandt wurden.
sebastian
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von sebastian »

Die Vereinssatzung regelt das für Änderungen der Tagesordnung wegen Anträgen auf Erweiterung der Tagesordnung oder Anträgen auf Satzungsänderung, die nach der Einladung zur MV eingehen. Hier stand aber das Thema Satzungsänderung bereits auf der ursprünglichen Einladung. Deshalb musste auch da schon informiert werden, worum es gehen soll. Selbst wenn es sich nur um einen Platzhalter gehandelt haben sollte für den Fall, daß noch Anträge auf Satzungsänderung eingehen, hätte darüber informiert werden müssen. Die Mitglieder erst eine Woche vorher über eine von Beginn an geplante Satzungsänderung zu informieren, reicht nicht.
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Re: Mitgliederversammlung 14.10.2023

Beitrag von Ogorek »

Und das nimmst du woher?Auch wenn ich deinen Anspruch verstehe, und uns mehr Transparenz gut täte, kannst du dich hier bestenfalls auf eine Rechtssprechung im Vereinsrecht beziehen.
Denn meines Erachtens ist die Satzung auch an dieser Stelle unpräzise. Es ist lediglich geregelt, bis wann Anträge auf Satzungsänderung in der Geschäftsstelle vorliegen müssen.
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