Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
auf TeBe.de war gestern diese Mitteilung, ich bitte euch alle für uns abzustimmen. wenn wir unter den ersten 200 sind, bekommen wir 1000 €.
Danke
Verein – Kurzmeldung · Montag · 15.06.2015
Wir wollen 1 000 Euro für unsere Frauen- und Mädchenabteilung abräumen! Wie Ihr dabei helfen könnt? Indem Ihr bis zum 30. Juni bei der Abstimmung der ING-DiBa mitmacht. Einfach per SMS gebührenfrei drei Codes anfordern, alle auf dem Kandidaten-Profil von Tennis Borussia eingeben und auf "Abstimmen" klicken. Los geht's!
Zuletzt geändert von Sportbaer am 18.06.15 09:33, insgesamt 1-mal geändert.
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
...obwohl die Meldung jetzt auf Dauer erscheint, hier auch noch Mal...wir sind seit vorgestern vom Rang 536 auf Rang 376 geklettert, um aber an die 1000 € zu kommen, müssen wir unter die ersten 200 Ränge, also...LOS JETZT HIER...
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
Tennis Borussia für den Berliner Amateursport-Preis nominiert
Die Ü35-Frauenmannschaft von Tennis Borussia ist für den Berliner Amateursport-Preis nominiert. Bis zum 29. Februar kann man seine Stimme noch abgeben und das Team belohnen.
Schaut euch bitte den Link an und votet für unsere Frauen
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)