der ticker ist beschämend

Na klar kann er abbrechen. Allerdings bestimmt er damit ja keinesfalls, wie die Sache anschließend gewertet wird, wenngleich es bei Abbruch oftmals sonnenklar ist, wie gewertet werden wird.Denis hat geschrieben:wieso, ein schiedsrichter kann doch eine partie sehr wohl abbrechen. egal ob die gründe dafür auf oder neben dem platz zu suchen sind. bzw. er muss das so wie ich es verstehe sogar wenn gefahr für die akteure besteht. bestand aber nicht.
"14.11 Uhr: Während der Beweisaufnahme ist kein Liveticker erlaubt, bis später"peeka hat geschrieben:Aber ich verstehe da eines nicht:
Bei Gerichtsprozessen werden die Zeugen nach draußen gebeten, um nicht durch das gesagte in ihrer Aussage beeinflusst zu werden. Jetzt aber können sie überall wortwörtlich nachlesen, was gesagt wird. Oder wird da überwachst, dass sie ihr smartphone ausgeschaltet haben und nicht miteinander reden können?
14.03 Uhr: Fortuna hat das Wort. Rechtsanwalt Horst Kletke: „Wir sehen einen völlig anderen Ansatzpunkt. Nämlich Regel 5. Unter Rechten und Pflichten ist dort ausgeführt, dass es im Ermessen des Schiedsrichters ist, eine Partie zu unterbrechen oder ganz abzubrechen. Das ist der Punkt, um den es hier gehen muss.“