mal den Gesetzgeber zu befragen...Lila Laune Bär hat geschrieben:Schiedsrichter beleidigungen die nicht geahndet wurden sind wohl keine Beleidigungen sonst wären sie geahndet worden.
So: TeBe vs. Hermsdorf
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Re: So: TeBe vs. Hermsdorf
Eichkampprozessionsspinner! Jetzt wirds haarig!
Re: So: TeBe vs. Hermsdorf
So weit ich mich erinnern kann ist Beleidigung ein Antragsdelikt und bedarf einer Anzeige gegenüber einem Selbstläufer.Trainerfuchs hat geschrieben:mal den Gesetzgeber zu befragen...Lila Laune Bär hat geschrieben:Schiedsrichter beleidigungen die nicht geahndet wurden sind wohl keine Beleidigungen sonst wären sie geahndet worden.
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Re: So: TeBe vs. Hermsdorf
Was genau ist ein "Selbstläufer"?
Re: So: TeBe vs. Hermsdorf
Ein Verfahren ohne "eigenes/fremdes" Anzeigen. Zum Beispiel nach einem Raub auf der Straße bei dem die Beamten aktiv vor Ort waren......... und so im Interesse der allgemeinen Sicherheit handeln. Dort handeln die Beamten automatisch. Im öffentlichen Interesse im Gegensatz ist es z.B. bei häuslicher Gewalt welche erst auf Antrag verfolgt wird.Morchelbein hat geschrieben:Was genau ist ein "Selbstläufer"?
Re: So: TeBe vs. Hermsdorf
Jede Form von Extremität (Arme, Beine, etc.) kann nicht die Antwort sein.
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Re: So: TeBe vs. Hermsdorf
Danke.