Zu Beginn gleich einmal eine etwas abgefahrene Frage, die allerdings in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg durchaus Relevanz gehabt haben dürfte:
"Wie führt ein einarmiger Spieler korrekt einen Einwurf aus?"
Hierzu der Schiedsrichterausschusses des BFV:
Hallo zusammen,
in der Seniorenmannschaft der SG Medizin Friedrichshain spielt ein Spieler mit einem Handicap, es handelt sich um einen einarmigen Spieler. Seit geraumer Zeit sind wir mit dem Regelfrage beschäftigt, ob dieser Spieler einen (korrekten) Einwurf ausführen darf. Aufgrund des Regeltextes ist dies nicht möglich, da der Ball unter anderem mit beiden Händen von Hinten über den Kopf eingeworfen werden muss. "Älteren Hasen" war aber ein Regelkommentar erinnerlich, in dem ausgeführt wurde, dass ein einarmiger Spieler in "seinem" Spielbereich Einwürfe ausführen darf. Leider konnte dieser Kommentar trotz intensiver Recherche nicht in verschrifteter Form aufgefunden werden. Auch die intensiven Bemühungen unseres Landeslehrwarts führten zu keinem (Klärungs)-Erfolg.
Der Vorsitzende der SG Medizin Friedrichshain hat sich nun beim DFB um eine Klärung bemüht, was zu einer schnellen Reaktion und Entscheidung führte.
Die Entscheidung lautet - in Anlehnung an den "alten Kommentar" - wie folgt:
"Ein einarmiger Spieler darf nicht benachteiligt aber auch nicht bevorteilt werden. Das heißt, er darf den Einwurf mit einer Hand ausführen, wenn dies in seinem Wirkungsbereich stattfindet, nicht aber als "Spezialist" daraus einen Vorteil ziehen und jetzt alle Einwürfe seines Team ausführen."
Weiter ist aber zu beachten, dass der Ball nicht als Schleuderball ins Spiel gebracht wird. Die Ausführung muss von Hinten über den Kopf erfolgen.