Sonntag, 14 Uhr: TeBe vs. Umutspor!!!
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paßt zur saison
ich war TeBe-ich bin TeBe- ich werde TeBe sein
Der Internationalismus hört am Strafraum auf
El pueblo unido jamas será vencido
https://www.youtube.com/watch?v=Cuzl_QTBlWI
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- Bierverteiler
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Na Hauptsache, die Frisur sitzt.Thomas hat geschrieben: Ansetzer, Stern und Umutspor wurden unsererseits informiert. Die entsprechenden Schritte wurden eingeleitet. Selbst Bernd Wusterhausen (Ansetzer der Oberliga) meint, dass die Angelegenheit eindeutug ist.
Naja....war wohl kein guter Strohhalm, an dem ich mich da geklammert hat.
Also keine Sonderreglung...
¿Cómo no te voy a querer?
Ich denke nicht, dass die Sache so eindeutig ist. Für Regional- und Oberligisten gibt es eine andere Regelung, die auch in den Statuten des NOFV und des BFV steht. Danach beträgt die Sperrfrist nur 48 Stunden, und die wurden eingehalten.
Bei TeBe ist es ja gängige Praxis, Spieler aus der 1. in der 2. spielen zu lassen. Da hat man sich natürlich auch mal mit sowas beschäftigt.
Gruß, o.luv.
Bei TeBe ist es ja gängige Praxis, Spieler aus der 1. in der 2. spielen zu lassen. Da hat man sich natürlich auch mal mit sowas beschäftigt.
Gruß, o.luv.
Meine Hoffnung ruht auf den NOFV statuten. Damit ist für mich der TeBe-Aufstieg quasi besiegelt. Vor allem im Plattenbaughetto ist man ja schon mächtig nervös
Den Rest macht Weather Underground klar.

"In den letzten Jahren gab es sehr viele Sponsoren die sich wg. der Rothersgruppierungen von Verein wieder abgewendet haben."
Hobby Horsing is not a crime.
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- mr. bungle
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Hier nochmal die betreffende Passage aus der NOFV-Spielordnung, Paragraph 11.5, im Wortlaut:
Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Oberligamannschaft sind Amateure oder Vertragsspieler erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt. Diese Einschränkung gilt nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anders lautende Festspielregelungen der DFB-Mitgliedsverbände sind unbeachtlich.
Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Oberligamannschaft sind Amateure oder Vertragsspieler erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt. Diese Einschränkung gilt nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anders lautende Festspielregelungen der DFB-Mitgliedsverbände sind unbeachtlich.
Und hier der entsprechende Passus des BFV.
Meldeordnung des BFV, § 4 aa:
Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Regional- oder Oberliga-Mannschaft sind Amateure oder Vertragsspieler des Vereins erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Amateur-Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt.
Frank Misch arbeitet seit zwei Jahren nach dieser Regelung. Dies wurde seinerzeit sogar vorab mit *tataaa* Bernd Wusterhausen besprochen.
Meldeordnung des BFV, § 4 aa:
Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Regional- oder Oberliga-Mannschaft sind Amateure oder Vertragsspieler des Vereins erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Amateur-Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt.
Frank Misch arbeitet seit zwei Jahren nach dieser Regelung. Dies wurde seinerzeit sogar vorab mit *tataaa* Bernd Wusterhausen besprochen.