Eine Frage mal an die Juristen unter Euch...
Eine Frage mal an die Juristen unter Euch...
... die mich schon immer beschäftigt:
Was ist eigentlich ein Fußballspiel rechtlich - also nehmen wir mal an, ein Spieler würde einen anderen Spieler anzeigen, weil er sein Trikot beschmutzt hat.
Mit der Begründung "ich wollte ihn daran hindern, zum Tor durchzulaufen", kann man ja einem Spieler die Beine wegziehen, und bestenfalls kann es eine rote Karte geben, aber wenn ich mit der Begründung "ich wollte ihn daran hindern, zum Zug durchzulaufen" auf dem Bahnhof Zoo einem potentiellen DB-Kunden ein Bein stellen würde und dieser sich zum Beispiel beide Beine brechen würde, dann würde er mich wegen Körperverletzung verklagen können.
Bei offiziellen Spielen könnte man da noch eventuelle Abmachungen vermuten, aber was wäre zum Beispiel bei einem Freizeitkick - könnte da jemand verknackt werden, weil er den gegnerischen Spieler gewaltsam am Torschuss hindert?
Interessant auch: Wenn man einem Trainer der Gästemannschaft Hausverbot erteilt hat - darf dann zum Beispiel (nur zum Beispiel) ein Winnie noch ins Mommsenstadion, wenn seine Mannschaft dort spielt?
Fragen über Fragen....
Was ist eigentlich ein Fußballspiel rechtlich - also nehmen wir mal an, ein Spieler würde einen anderen Spieler anzeigen, weil er sein Trikot beschmutzt hat.
Mit der Begründung "ich wollte ihn daran hindern, zum Tor durchzulaufen", kann man ja einem Spieler die Beine wegziehen, und bestenfalls kann es eine rote Karte geben, aber wenn ich mit der Begründung "ich wollte ihn daran hindern, zum Zug durchzulaufen" auf dem Bahnhof Zoo einem potentiellen DB-Kunden ein Bein stellen würde und dieser sich zum Beispiel beide Beine brechen würde, dann würde er mich wegen Körperverletzung verklagen können.
Bei offiziellen Spielen könnte man da noch eventuelle Abmachungen vermuten, aber was wäre zum Beispiel bei einem Freizeitkick - könnte da jemand verknackt werden, weil er den gegnerischen Spieler gewaltsam am Torschuss hindert?
Interessant auch: Wenn man einem Trainer der Gästemannschaft Hausverbot erteilt hat - darf dann zum Beispiel (nur zum Beispiel) ein Winnie noch ins Mommsenstadion, wenn seine Mannschaft dort spielt?
Fragen über Fragen....
-
- Beiträge: 484
- Registriert: 19.03.04 10:29
- Wohnort: Spandau links der Havel
- Kontaktdaten:
Soweit ich weiß kommt das auf die Art der hinderung an. Wenn ich zum Beispiel nach dem Ball grätsche und dabei den gegenspieler touschiere ist das sportliche Normalität und damit nicht strafbar, wenn ich ihm jetzt aber von hinten mit gestreckten bein in den Rücken springe und vielleicht sogar nochmal nachtrete, ist das eine Gewalt die beim Fussball nicht wirklich zu erwarten ist, und daher juristisch als Körperverletzung zu betrachten.
Soweit mein wissen, bin jedoch nicht wirklich aus der juristerei.
Soweit mein wissen, bin jedoch nicht wirklich aus der juristerei.
„Wir haben praktisch kaum ein Spiel gewonnen, außer das Unentschieden bei den Füchsen.", Ratko Hodak.
Also ist zu Beginn einer Partie sozusagen ein stillschweigender Vertrag geschlossen, dass Verletzungen nicht vermeidbar seien...Ping-Pong-Veteran hat geschrieben:Soweit ich weiß kommt das auf die Art der hinderung an. Wenn ich zum Beispiel nach dem Ball grätsche und dabei den gegenspieler touschiere ist das sportliche Normalität und damit nicht strafbar, wenn ich ihm jetzt aber von hinten mit gestreckten bein in den Rücken springe und vielleicht sogar nochmal nachtrete, ist das eine Gewalt die beim Fussball nicht wirklich zu erwarten ist, und daher juristisch als Körperverletzung zu betrachten.
Soweit mein wissen, bin jedoch nicht wirklich aus der juristerei.
ich erinnere mich - leider nur dunkel und allgemein, ohne dass mir die konkrete partie oder die namen beteiligter spieler noch geläufig wären - an einem fall, in dem der gefoulte nach einer wirklich üblen und auf nichts anderes als "leib und leben" des gegenspielers abgezielten attacke, die dann wohl auch (wunschgemäß) zu einer schweren verletzung führte, anzeige erstattete. ich glaube, es waren diverse schädelknochenfrakturen.
weiß auch nicht mehr, ob der staatsanwalt seinerzeit ein richtiges ermittlungsverfahren eingeleitet oder die sache schon nach den vorermittlungen ad acta gelegt hat. ich weiß aber noch, dass ich mich damals darüber ein wenig echauffiert habe, weil wie gesagt die absicht, den gegner zu verletzen eigentlich klar zu erkennen war. vllt. hat der eine oder andere hier eine weniger getrübte erinnerung als ich. es war auf alle fälle im dt. profifussball, also 1. oder 2. liga.
jedenfalls ist es theoretisch nicht ausgeschlossen, einen gegner wegen KV oder beleidigung anzuzeigen, statt die sache nur der sportsgerichtsbarkeit zu überlassen, die chancen auf erfolg dürften aber noch geringer sein als im "richtigen leben".
weiß auch nicht mehr, ob der staatsanwalt seinerzeit ein richtiges ermittlungsverfahren eingeleitet oder die sache schon nach den vorermittlungen ad acta gelegt hat. ich weiß aber noch, dass ich mich damals darüber ein wenig echauffiert habe, weil wie gesagt die absicht, den gegner zu verletzen eigentlich klar zu erkennen war. vllt. hat der eine oder andere hier eine weniger getrübte erinnerung als ich. es war auf alle fälle im dt. profifussball, also 1. oder 2. liga.
jedenfalls ist es theoretisch nicht ausgeschlossen, einen gegner wegen KV oder beleidigung anzuzeigen, statt die sache nur der sportsgerichtsbarkeit zu überlassen, die chancen auf erfolg dürften aber noch geringer sein als im "richtigen leben".
I'm bored.
I'm the chairman of the bored.
I'm the chairman of the bored.
Re: Eine Frage mal an die Juristen unter Euch...
Nein. Der Heimverein hat das Hausrecht oder bekommt es (wie z.B. TeBe) für die Dauer der Spiele vom Eigentümer übertragen. Und der Hausrechtsinhaber kann selbst entscheiden, wen er reinlässt.peeka hat geschrieben:Interessant auch: Wenn man einem Trainer der Gästemannschaft Hausverbot erteilt hat - darf dann zum Beispiel (nur zum Beispiel) ein Winnie noch ins Mommsenstadion, wenn seine Mannschaft dort spielt?
Wir hatten kürzlich sogar genau diesen Fall. Dabei ging es um einen ehemaligen Torwarttrainer der Frauenmannschaft, der dann in gleicher Funktion bei einem Konkurrenzverein tätig war. Man hat sich allerdings letztendlich entschieden, ihn zu dulden und damit keinen Skandal zu riskieren.
Re: Eine Frage mal an die Juristen unter Euch...
Hmmmm - aber ich kann mir noch nicht so recht vorstellen, dass man die nächste Runde im DFB-Pokal erreichen kann, indem man einfach allen Spielern der Gäste Hausverbot erteilt...o.luv hat geschrieben:Nein. Der Heimverein hat das Hausrecht oder bekommt es (wie z.B. TeBe) für die Dauer der Spiele vom Eigentümer übertragen. Und der Hausrechtsinhaber kann selbst entscheiden, wen er reinlässt.peeka hat geschrieben:Interessant auch: Wenn man einem Trainer der Gästemannschaft Hausverbot erteilt hat - darf dann zum Beispiel (nur zum Beispiel) ein Winnie noch ins Mommsenstadion, wenn seine Mannschaft dort spielt?
Wir hatten kürzlich sogar genau diesen Fall. Dabei ging es um einen ehemaligen Torwarttrainer der Frauenmannschaft, der dann in gleicher Funktion bei einem Konkurrenzverein tätig war. Man hat sich allerdings letztendlich entschieden, ihn zu dulden und damit keinen Skandal zu riskieren.
Re: Eine Frage mal an die Juristen unter Euch...
Ich dachte mir schon, dass deine Frage darauf abzielt.peeka hat geschrieben:Hmmmm - aber ich kann mir noch nicht so recht vorstellen, dass man die nächste Runde im DFB-Pokal erreichen kann, indem man einfach allen Spielern der Gäste Hausverbot erteilt...

In einem solchen Falle würde die Sportgerichtsbarkeit sicherlich von einer unrechtmäßigen Maßnahme ausgehen und den Verein, der so handelt, wegen Unsportlichkeit ausschließen.