So recht verstehe ich nicht was am Paragrafen 129a ansich falsch ist. Zumindest nicht anhand des verlinkten Textes. Der richtet sich doch mehr gegen Durchsuchungen, etc linker Projekte.
Kann mir jemand weiterhelfen?
im jetzigen fall ist es eben so, dass die vorgeworfene straftat an sich keine längere untersuchungshaft rechtfertigen würde, mit 129a geht das aber ohne probleme. und block e ist wieder kleiner.
Gewalt ist keine legitime Form des politischen Protests, nicht in Deutschland, nicht im Jahr 2007.
Und was an Brandanschlägen anti-militaristisch ist...weiß's der Geier...
Man, wann merkt ihr endlich, dass ihr verloren habt?
Bo-rus-si-a hat geschrieben:Gewalt ist keine legitime Form des politischen Protests, nicht in Deutschland, nicht im Jahr 2007.
Hurra, warten auf 2008!
Ansonsten reiht sich der Kommentar in die wenig ruhmreiche Reihe weiterer Bemerkungen des selben Autors ein - in Fundamentalopposition zur Fundamentalopposition!
"so, nun ist eine woche lang wieder TeBe-depression, nach dem nächsten sieg dann die deutsche meisterschaft zum greifen nah. so ist das halt bei TeBe."
Bo-rus-si-a hat geschrieben:
Man, wann merkt ihr endlich, dass ihr verloren habt?
mal abgesehen von der aussage an sich, die man anders formuliert so schon vertreten kann, hatten wir vor deiner freischaltung ein agreement, das du dich hier nur noch sportlich äusserst. du hast dir hier in der vergangenheit zu viel geleistet, als dass ich das durchgehen lassen könnte. daher letzte warnung, sonst ist der account wieder dicht.
"In den letzten Jahren gab es sehr viele Sponsoren die sich wg. der Rothersgruppierungen von Verein wieder abgewendet haben."
David hat geschrieben:So recht verstehe ich nicht was am Paragrafen 129a ansich falsch ist. Zumindest nicht anhand des verlinkten Textes. Der richtet sich doch mehr gegen Durchsuchungen, etc linker Projekte.
Kann mir jemand weiterhelfen?
klar, für jemanden der sich mit dem thema vllt. noch nicht näher beschäftigt hat, klingt "mitgliedschaft in" (§129) oder "unterstützung einer terroristischen vereinigung" (129a) erstmal ziemlich eindeutig. schaut man sich aber anhand konkreter fälle mal an, gegen wen und was hier so alles mit welchen mitteln und begründungen vogegangen wird, dürften auch viele, die mit beiden beinen fest auf dem boden unserer freiheitlich-demokratischen grundordnung stehen, so ihre zweifel bekommen.
mein lesetipp: der aktuelle antiberliner - genau zu diesem thema.