...ich wollte die Überschrift eigentlich krasser formulieren...das hebe ich mir nun für den Beitrag auf...ey Leute...Männer...ich schäme mich eines Geschlechts mit Euch zu sein, die immer und überall, wo sie nur müssen, ihre Hose öffnen und pissen...ich finde es eklig und eklig und noch einmal eklig...ist es nicht möglich die 100m zu laufen, anstatt ins Gebüsch zu pinkeln ...boah ey, sowas von daneben...und wenn ne Lady dieses dort machen würde, würdet Ihr noch den Voyeur geben....also, ...klare Ansage...Das Cloo ist woanders...nutzt es!!!!!
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
Kann ihn schon verstehen. Mich stört das Wildpinkeln zwar nicht so sehr wie Rumspucken, aber die Hand möchte ich den Leuten im Anschluss eigentlich nicht geben...
wir jagen auch schließlich keine kaninchen oder wildschweine vorm satdion, um diese dann neben dem biberstand auf`n grill oder gar mitten im block e auf ein wärmendes lagerfeuer aus pinkelbusch-gestrüpp zu kloppen... nur weil der neandertal-mob gerade kohldampf hat!?
ethik und zivilisiertes verhalten bleiben bei dieser ekelhaften revier-markiererei jedenfalls auf der strecke...
zerhackpinkeln! Ich kann ja verstehen, dass manche Leute sich in besagter Weise gestört fühlen, aber ob das solche Emotionen rechtfertigt? Das sind ja wohl Luxusprobleme, oder?
(Wenn ich groß bin, will ich auch mal ein Spießer werden.)
tanzbaer.lilaweiss hat geschrieben:zerhackpinkeln! Ich kann ja verstehen, dass manche Leute sich in besagter Weise gestört fühlen, aber ob das solche Emotionen rechtfertigt? Das sind ja wohl Luxusprobleme, oder?
(Wenn ich groß bin, will ich auch mal ein Spießer werden.)
das sagt genau der richtige...ich oute dich jetzt hier mal als gebüschpinkler..
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)