Denis hat geschrieben:es war nicht böse gemeint, lediglich ein hinweis
danke..wenn es anders gemeint gewesen wäre, hätte ich dich zum sportlich fairen waldlauf unter wettkampfbedingungen herausgefordert...
Zuletzt geändert von Sportbaer am 22.11.09 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
weshalb ihr am wochenende gar nicht verloren habt, und ich am 2. advent auf den weihnachtsmarkt kann, statt da hin fahren zu müssen.
und dit ist erst der anfang !
schön wärs, aber ich befürchte die übeltäter waren eher auf der seite von jena2 im normalfall muss man ja keine spieler bestechen damit sie unbedingt ihr nächstes spiel gewinnen. und wenn doch nennt sich sowas siegesprämie bzw. in meuselwitz auch gerne vip-raum-buffet.
"In den letzten Jahren gab es sehr viele Sponsoren die sich wg. der Rothersgruppierungen von Verein wieder abgewendet haben."
Chemnitz führt in Rostock nach 30 min. bereits 4:0.
Das spiel war schön anzusehen es gab wenige aufreger von den fans aber einer war bsonders schlim denn da wo einer von den anderen im strafraum gefallen is und der schieri pfeit elfmeter das fanden wir nicht gut
micha hat geschrieben:Chemnitz führt in Rostock nach 30 min. bereits 4:0.
Endergebnis 0:5...
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)