Nicht vergessen, heute geht der Ticketverkauf los. Vielleicht haben wir ja bis dahin eine Nationalspielerin in unseren Reihen. Um euch geliebten lila weißen Grantlern gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.. ..ich meinte jetzt ganz bewusst eine Frau, die das deutsche Trikot trägt und habe unsere beiden Spielerinnen aus Ghana nicht vergessen an dieser Stelle.
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
Ab dem 29. Oktober 2009 startet der Verkauf der Städteserien. Es werden hier die besten Plätze in den vier Kategorien bereitgehalten, die dann zum Zutritt aller WM – Spiele in einem bestimmten Stadion berechtigen. So kann mit der Ticketserie Frankfurt bereits jetzt das Finalticket, ein Halbfinale sowie ein Gruppenspiel der deutschen Mannschaft im Paket erworben werden. Die Tickets werden nicht personalisiert, sind also innerhalb der Familie oder unter Freunden übertragbar. Diese Phase endet im Ende Januar 2010. Für jedes Paket gewährt das OK einen Nachlass von 10 €.
In einer zweiten Phase (Februar – Juli 2010) werden Fußball- und Sportvereinen Gruppentickets (ab 11 Karten) mit einem Rabatt von 20 Prozent angeboten. Für Jugendliche gibt es einen zusätzlichen Rabatt.
Als Teil der „deutschen Fußballfamilie“ bieten das OK den Fanbeauftragten bereits im März 2010 die Gelegenheit, frühzeitig Tickets für die Frauen WM 2011 zu erwerben. Hierzu erhalte ich dann einen speziellen Bestellschein. Wer Interesse daran hat, meldet sich einfach bei Barbara oder mir.
Das spiel war schön anzusehen es gab wenige aufreger von den fans aber einer war bsonders schlim denn da wo einer von den anderen im strafraum gefallen is und der schieri pfeit elfmeter das fanden wir nicht gut
David hat geschrieben:
Brückner auf der 6 - hätte was.
nehme hier mal raimunds (pb1920) posting vorweg.... GIVE US 5...
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)