Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
fairistmehr hat geschrieben:Fahrt ihr die A9? Wegen Zustieg unterwegs. Am Besten wäre ein Abstecher über die B2. Wie auch immer, mal sehen wie ich wohin komme.
Hat sich erledigt, komme nicht mit, das Geld für den Platz zahle ich trotzdem.
Hat aber nichts mit der Situation im Verein zu tun. So leicht werdet ihr mich nicht los
Keine Ahnung, aber ich spüre bereits den Überraschungssieg am Samstag. Gefördert durch Gehaltszahlungen an die Spieler und zusätzlich kann ich einen lachenden Weinkauf erkennen, der sich über die mangelnde Schulbildung der TeBe Fans äußern wird.