Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)
es gab nur eine "verkohlte" Bratwurst in Pisteritz. Pommes und Curry gab es am Vorabend bei Göttingen 05 vs. St. Pauli. War auch ansonsten witziger, auch weil das Fanzine der 05er "NETT - ist der kleine Bruder von Scheiße " heißt