Der Artikel ist so tatsächlich eher schädlich als sinnvoll.eintracht hat geschrieben: ↑21.03.26 08:11 fand jetzt kein Thema a la "TeBe vor Gericht" und will das jetzt einfach mal hier nicht ganz unkommentiert lassen (da es für TeBe doch sehr relevant zu sein scheint & TeBe-Transparenz ggf. in andere Bereiche optimiert werden kann...)
= = = = =
"Brombosch-Prozess: Bei TeBe bleiben die Lichter an!":
https://www.tebe.de/beitraege/brombosch ... ichter-an/
Bereits die Headline hat es in sich
... wie mehrere Darstellungen.
Manche Leute im TeBe-VS waren demnach also auch in den letzten Jahren ziemlich abenteuerlich unterwegs: gemäß dieser Darstellung teils auch rechtlich zumindest grenzwertig wirkend (wer sich im Vereins- und Wirtschaftsrecht auch nur etwas auskennt, kann sowas noch umfangreicher bewerten - verzichte hierauf besser...).
Vielleicht sollte auf so eine öffentliche Schlammschlacht bzw. derartige Erwiderung in diesem Fall besser verzichtet werden (auch ich las diese Tage einen Artikel zum Prozess, verzichtete aber bewusst auf eine Verlinkung im LK...).
Jetzt diese TeBe-Mitteilung...:
zumindest den Vergleichsbetrag hätte TeBe hier wohl besser nicht öffentlich nennen sollen.
Hat die VS-Person für Öffentlichkeitsarbeit kein Korrektiv?
Und aus spätestens jetzt (in Summe) gegebenen Anlässen dann auch mal die Frage: wer ist eigentlich wirksames Korrektiv bzw. Backup für den aktuellen VS-Vorsitzenden?
Die Dinge, die dort genannt sind, waren mir nicht bekannt und sind natürlich interessant.
Frage ist aber, ob man während eines Rechtsstreits noch Öl ins Feuer schütten sollte.
Darüber hinaus ist der Artikel zwar emotional, aber auch laienhaft geschrieben.
Es gibt kein "Landgericht Charlottenburg". Wegen des Streitwerts dürfte der Prozess vor dem LG Berlin stattfinden. welches eher zufällig im Tegeler Weg in Charlottenburg sitzt.
Es gibt auch überhaupt keinen Grund zur Freude, dass der (Einzel?-)Richter nach der ersten mündlichen Verhandlung kein Urteil erlässt.
Er hat sicherlich etwas verfügt, eine Stellungnahmefrist oder ähnliches.
Eine Komplettabweisung kommt ja wohl eher nicht in Betracht, wenn der Verein ein Darlehen erhalten hat und eine derart hohe Summe anbietet.
Außerdem gilt er alte Grundsatz: Abweisen ist leichter als Stattgeben.
Die Verzögerung ist schon wegen des Verzugszinses nicht toll.
Und das Signal, die Message "Licht bleibt an", ist halt auch problematisch.
Es bedeutet ja im Umkehrschluss, dass bei einer juristischen Niederlage die Lichter ausgehen.
Selbst wenn wenn das so wäre, sollte man das so nicht kommunizieren.
Der Verfasser meinte es im Überschwang sicherlich gut, aber er hat selbst die Geschehnisse nicht wirklich verstanden und das stellt dann auch die Sachverhaltsdarstellung in Frage.
Nehmt bitte diesen Artikel von der Homepage.