Unabhängig von der Qualität der vier Buchstaben hat das Landgericht Karlsruhe in der Berufungsinstanz geurteilt, dass ein Banner mit dem Schriftzug ACAB nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllt.
http://www.stadionwelt-fans.de/index.ph ... ws_id=4809
Das Urteil bestätigt somit die Auffassung, die es bereits zu dem Tragen von Klamotten mit dem Schriftzug gibt.
Achtung:Dies ist kein Freibrief dafür, die vier Buchstaben in unmittelbarer Gegenwart von Polizeibeamten (z.B bei der Begleitung zum Stadion) zu rufen; hier kann der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt sein, was ein unnötig teurer "spass" wäre.
ACAB-Banner keine Beleidigung
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ACAB-Banner keine Beleidigung
ich war TeBe-ich bin TeBe- ich werde TeBe sein
Der Internationalismus hört am Strafraum auf
El pueblo unido jamas será vencido
https://www.youtube.com/watch?v=Cuzl_QTBlWI
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