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Weil ich diesen Aufkleber: http://www.enjoy-surveillance.org/2006/ ... -verboten/ gestern im Stadion gesehen habe, wollte ich dochmal ganz vorsichtig anfragen, welche "verbotenen Gesten" das denn sein sollen, zumal im Fußballstadion.
ich glaube ich brauche dir nichts erklären was ultra heißt ich gehe schon zum fussball da warst du noch auf der seerose
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Re: Frage
Mittelfinger, Hitlergruß, Penisprotzerei... Die fielen mir jetzt so spontan ein.
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Re: Frage
Seit wann sind den Mittelfinger und Penisprotzerei verboten?
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Re: Frage
Ist das eine ernst gemeinte Frage?jimmyconnors hat geschrieben:Seit wann sind den Mittelfinger und Penisprotzerei verboten?
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Re: Frage
Ja, in der Tat.
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Das Zeigen des Mittelfingers erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung und das öffentliche zur Schau stellen der Genitalien kann sicher auch als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden.
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Re: Frage
Hm, das mit dem Mittelfingerzeigen erfüllt ja nur unter ganz bestimmten Umständen den Tatbestand der Beleidigung und ist nicht an sich verboten. "Penisprotzerei" schon eher, wenn es sich dabei um eine "exhibitionistische Handlung" (§183 StGB) oder eben "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (§183a StGB) handelt. War halt nicht das erste, was mir bei verbotenen Gesten im Zusammenhang mit Fußballstadion eingefallen ist. Vielleicht gibt es da aber auch schon die eine oder andere Verurteilung für Leute, die beim Fußballspiel ihren Heini rausgeholt haben bzw. den Mittelfinger gezeigt (wer hat sie denn dann wohl wegen Beleidigung angezeigt?). Vielleicht weißt Du da mehr?
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Re: Frage
Das erste war das, ehrlich gesagt, auch nicht, was mir da eingefallen ist. Aber bei dem Thema muss man wohl davon ausgehen, dass letztlich mehr damit gemeint sein könnte als die strafrechtliche Verfolgung von Leuten, die den Hitlergruß zeigen. Das wäre ja an und für sich erstmal begrüßenswert. Nicht dass meine volle Solidarität auch allen Penisprotzern gilt, aber wer weiß schon, wo es aufhört und wo es endet. Beispielsweise könnte durch Videoüberwachung auch ganz schnell der Tatvorwurf der Rädelsführerschaft gegen einzelne Personen konstruiert werden. Angesprochene Präzendenzfälle habe ich gerade nicht zur Hand.
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Re: Frage
och nö, du, später kommt das dann auf YouTube...moehre hat geschrieben:penischoreo allez![]()
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