felix hat geschrieben:selbstverständlich ist anwesenheit pflicht - wir freuen uns auch schon alle, mal deine familie kennenzulernen.
Lol, ich hatte auch schon überlegt, wie ich alle ins Stadion verfrachten könnte, bin aber noch zu keinem Ergebnis gekommen.
Vielleicht kann ich ja früher abhauen, wenn mein Geschenk so cool ist, dass es meine Nichtanwesenheit übertüncht. Für Ideen wäre ich sehr dankbar...
"Die Leute halten schlechtes Benehmen doch nur deshalb für eine Art Vorrecht, weil ihnen keiner aufs Maul haut."
Danke für die Hilfe, aber ich entscheide mich lieber dafür, meiner Schwester so lange ein schlechtes Gewissen, dass ich lieber auf ihrem Geburtstag bin OBWOHL TeBe spielt, einzureden, sodass sie mich dann rechtzeitig zum Spiel entlassen wird. Jawoll!
"Die Leute halten schlechtes Benehmen doch nur deshalb für eine Art Vorrecht, weil ihnen keiner aufs Maul haut."
Cartark hat geschrieben:DANKE DFB !!! Seit wann werden die Spiele denn am Dienstag angesetzt und nicht am Mittwoch ?
Das liegt daran, dass bereits am Freitag, den 12.03. das Freitagsspiel gegen Halle ausgetragen wird.
Ich finde den Termin auch sehr beschissen, da an diesem Tag ein Geburtstag im familiären Kreis gefeiert wird und Anwesenheit Pflicht ist...scheiße
Eine Woche später wär es ja auch nicht schlecht gewesen (z.B. Mi.,17.3.10)!
Da hätte man dann nach dem Freitagsspiel gegen Halle regenerieren können und hätte dann "erst" am Samstag wieder ein Spiel in Goslar !
Putzig, wie Babelsberg im Vorbericht vermutet, TeBe werde im Laufe des Spiels offensiver agieren, da ein Punkt ja auch nicht helfe. Ich jedenfalls würde den einen Punkt mit Kußhand nehmen...
"so, nun ist eine woche lang wieder TeBe-depression, nach dem nächsten sieg dann die deutsche meisterschaft zum greifen nah. so ist das halt bei TeBe."
also entweder gibts einen, drei oder gar keinen punkt...das mit den zweien hatten wir früher...
Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
(Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98)